Anklage – was passiert jetzt?

1. Was bedeutet eine Anklage?

Mit der Anklageschrift teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und hinreichenden Tatverdacht gegen eine Person festgestellt hat (§ 170 Abs. 1 StPO). Das heißt: Die Ermittlungsbehörden halten es für wahrscheinlich, dass eine Verurteilung erfolgen kann. Die Anklage ist damit der Übergang vom Ermittlungsverfahren in das gerichtliche Hauptverfahren.


2. Der Weg zur Anklage – vom Ermittlungsverfahren zur Hauptverhandlung

Bevor eine Anklage erhoben wird, läuft ein Ermittlungsverfahren, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise sammeln: Zeugenaussagen, Gutachten, Dokumente, Vernehmungen, Spuren. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft über 

  • Einstellung des Verfahrens (§§ 153 ff. StPO), oder
  • Erhebung der Anklage beim zuständigen Gericht.


Die Anklage wird dann an das Amtsgericht oder Landgericht übergeben – je nach Schwere des Tatvorwurfs.


3. Was steht in der Anklageschrift?

Eine Anklageschrift enthält:

  • die Personalien des Angeklagten,
  • die konkrete Tatbeschreibung,
  • die gesetzlichen Vorschriften, gegen die verstoßen worden sein soll,
  • und eine Begründung der Staatsanwaltschaft, warum Anklage erhoben wird.


Der genaue Tatvorwurf ist entscheidend – denn nur über diesen Punkt darf das Gericht später verhandeln und urteilen.


4. Zwischenverfahren – Entscheidung des Gerichts

Bevor die Hauptverhandlung beginnt, prüft das Gericht im sogenannten Zwischenverfahren, ob die Anklage zugelassen wird (§§ 199 ff. StPO). Das Gericht entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. In dieser Phase kann der Strafverteidiger Stellung nehmen und beantragen, das Verfahren nicht zu eröffnen – etwa weil Beweise unzureichend oder rechtlich fehlerhaft sind. Das Zwischenverfahren ist oft die letzte Chance, ein Hauptverfahren zu verhindern.


5. Was passiert nach der Anklagezulassung?

Wird die Anklage zugelassen, erlässt das Gericht einen Eröffnungsbeschluss. Damit wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Termin zur Hauptverhandlungbestimmt.


Der Angeklagte erhält eine Ladung zur Hauptverhandlung und hat das Recht:

  • auf Einsicht in die Ermittlungsakte,
  • auf anwaltliche Verteidigung,
  • und auf Anträge und Beweisanträge im Verfahren.


6. Bedeutung der Verteidigung im Anklagestadium

Spätestens mit Erhalt einer Anklageschrift sollte unverzüglich ein Strafverteidigerbeauftragt werden.

Der Anwalt kann:

  • Akteneinsicht beantragen,
  • die Beweislage prüfen,
  • Stellungnahmen im Zwischenverfahren abgeben,
  • und prüfen, ob eine Einstellung oder Strafmilderung möglich ist.


Oft lässt sich durch rechtzeitige anwaltliche Arbeit erreichen, dass kein Gerichtsverfahren stattfindet – oder die Strafe deutlich reduziert wird.


7. Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?

Die Hauptverhandlung folgt festen Regeln:

  1. Verlesung der Anklageschrift
  2. Einlassung des Angeklagten (er kann schweigen oder sich äußern)
  3. Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, Urkunden)
  4. Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
  5. Urteilsverkündung


Ein erfahrener Strafverteidiger begleitet den gesamten Prozess, stellt Beweisanträge und achtet darauf, dass keine Verfahrensfehler auftreten.